Rechtsprechung
BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
VertragsG-DDR §§ 104, 105 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen Nichtrückgabe toten Inventars nach DDR-Recht; Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG); Unterhaltungspflilcht einer LPG nach den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterhaltungspflicht; Werterhaltungspflicht; LPG; Kreispachtvertrag; Geschäftsgrundlagewegfall
- Judicialis
VertragsG-DDR § 104; ; VertragsG-DDR § 105 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VertragsG -DDR §§ 104 105 Abs. 2
Eintrittspflicht einer LPG für Schäden an im Rahmen von Kreispachtverträgen übernommenen Gebäuden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 43 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 104, 105 Abs. 2 VertragsG/DDR
Unterhaltungs- und Werterhaltungspflicht von LPG - Schadensersatz
Papierfundstellen
- MDR 2003, 323
- NJ 2003, 201
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02
Nach der Rechtsprechung des Senats zu den Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 288) trifft die LPG hinsichtlich der übernommenen Gebäude, baulichen Anlagen und des übernommenen Inventars eine Unterhaltungspflicht nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, wie sie unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung geherrscht haben (BGHZ 122, 391, 394; 127, 297, 312, 315).Dabei kommt es nicht auf den ursprünglichen Wert an, sondern darauf, welchen Wert das ordnungsgemäß erhaltene (oder ersetzte) Inventar in dem Zeitpunkt hatte bzw. gehabt hätte, in dem es zurückzugeben war (BGHZ 127, 297, 312).
Soweit die Revision meint, die LPG sei nicht zur Erhaltung von Inventargegenständen verpflichtet gewesen, die der Pflanzenproduktion gedient hätten, so ist daran zwar richtig, daß die LPG eine Unterhaltungspflicht nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung trifft (BGHZ 127, 297, 315; für Gebäude: Wenzel, AgrarR 1997, 33, 36).
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93
Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02
Nach der Rechtsprechung des Senats zu den Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 288) trifft die LPG hinsichtlich der übernommenen Gebäude, baulichen Anlagen und des übernommenen Inventars eine Unterhaltungspflicht nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, wie sie unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung geherrscht haben (BGHZ 122, 391, 394; 127, 297, 312, 315). - BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92
Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02
Nach der Rechtsprechung des Senats zu den Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 288) trifft die LPG hinsichtlich der übernommenen Gebäude, baulichen Anlagen und des übernommenen Inventars eine Unterhaltungspflicht nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, wie sie unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung geherrscht haben (BGHZ 122, 391, 394; 127, 297, 312, 315). - BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR
Auszug aus BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02
Es billigt der Klägerin einen Mehrwert zu, auf den sie keinen Anspruch hat (vgl. für Gebäude Senat, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, AgrarR 1997, 45).